Junge Union lehnt Errichtung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung im Gebiet Schanzacker ab

Mit großer Verwunderung haben wir zur Kenntnis genommen, dass das Land Baden-Württemberg auf dem Gebiet Schanzacker die Errichtung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (kurz: LEA) plant. Diese stoßen nicht nur in den angrenzenden Kommunen Asperg und Tamm auf Ablehnung, sondern haben negative Auswirkungen für die Bewohnerinnen und Bewohner des gesamten Landkreises. Die Junge Union Kreisverband Ludwigsburg lehnt die Errichtung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung auf dem Gebiet Schanzacker deshalb aus den folgenden Gründen ab:

Besondere Lage

Zunächst müssen wir anerkennen, dass das vorliegende Gebiet Schanzacker eine Fläche in Besitz des Landes Baden-Württemberg auf der Gemarkung der Stadt Ludwigsburg ist. Ein Blick auf den Gemarkungsplan lässt jedoch unschwer erkennen, dass die vorliegende Fläche eine besondere Lage aufweist. So ist eine Erschließung der vorliegenden Fläche ausschließlich über die Städte Tamm und Asperg möglich. Somit ließe sich eine erhebliche Mehrbelastung des dortigen Verkehrs nicht vermeiden. Überdies wird sie aktuell als Ackerland genutzt und weist somit keinerlei Infrastruktur, beispielsweise zur notwendigen Versorgung mit Strom und Wasser, auf.

Umweltschutz & Naherholung

Das Gebiet Schanzacker wird von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern als Naherholungsgebiet genutzt. Die Fläche liegt in einem durch den Verband der Region Stuttgart als „regionaler Grünzug“ markierten Bereich in unmittelbarer Nähe zum Nordhang des Hohenaspergs. Das Gebiet stellt eines der letzten großen zusammenhängenden Streuobstwiesen-Flächen im Landkreis Ludwigsburg dar und dient aufgrund seiner geringen Bebauung zudem als Frischluftschneise für Bürgerinnen und Bürger aus dem gesamten Umkreis. Aufgrund der besonderen Flora und Fauna wurde das gesamte Gebiet nördlich des Hohenaspergs bereits vor Jahrzehnten als Landschaftsschutzgebiet deklariert. Es bietet unter anderem der in Deutschland auf der roten Liste der gefährdeten Tiere stehenden Feldlerche ein Rückzugsgebiet. Eine Bebauung dieser Fläche in unmittelbarer Nähe zu diesem Landschaftsschutzgebiet lehnen wir deshalb ab. Unabhängig vom Zweck der Bebauung haben bereits im Jahr 2009 die Planungen zur Ansiedlung einer Spedition auf dieser Fläche entschieden abgelehnt – die Argumente von damals haben für uns nach wie vor Bestand.

Ungleiche Verteilung von Lasten

Wir sind uns darüber im Klaren, dass aufgrund der aktuellen Situation eine politische Notwendigkeit besteht, mehr Unterkünfte für geflüchtete Menschen zur Verfügung zu stellen. Wir möchten hierbei zunächst uneingeschränkt festhalten, dass wir Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, auch weiterhin Schutz bieten müssen und werden. Dass die Aufnahme geflüchteter Menschen auch mit Herausforderungen verbunden ist, ist offensichtlich. Wir möchten gerade deshalb hervorheben, dass zahlreiche Bürgerinnen und Bürger im Landkreis sich bereits heute in der Flüchtlingshilfe engagieren und eine exzellente und wichtige Arbeit vor Ort für die geflüchteten Menschen leisten. Ihnen allen gilt unser Dank, unsere Anerkennung und Unterstützung. Wir müssen jedoch auch feststellen, dass die Kapazitäten für eine derartige Arbeit und ehrenamtliches Engagement Grenzen aufweisen und der Aspekt der Verteilungsgerechtigkeit nicht nur in ganz Europa, sondern auch bei uns vor Ort eine zentrale Rolle spielt. Da ein Umdenken in der Migrations- und Flüchtlingspolitik auf bundespolitischer Ebene, insbesondere bei den regierenden Ampelkoalitionären SPD und Bündnis90/Die Grünen, nicht in Sicht ist, besteht auf landespolitischer und kommunaler Ebene die Notwendigkeit zur Schaffung von weiteren Unterkünften zur Aufnahme von geflüchteten Menschen. Dass eine derartige Unterkunft jedoch in einem so dicht besiedelten Gebiet erfolgen soll, ist für uns mehr als fragwürdig. Der Landkreis Ludwigsburg ist bereits jetzt der mit der sechsthöchsten Einwohnerzahl Deutschlands und der zweithöchsten Bevölkerungsdichte aller Landkreise im Land. Darüber hinaus ist die Stadt Asperg mit seinen gut 13.500 Einwohnern schon heute die nach Stuttgart und Eppelheim am dichtesten besiedelte Stadt in Baden-Württemberg.

Sorgen der Bürgerinnen und Bürger

Berechtigte Sorgen und Ängste treiben Bürgerinnen und Bürger im gesamten Landkreis um. Das Land Baden-Württemberg hat bereits kundgetan, dass die auf dem Schanzacker geplante LEA primär zur Aufnahme von geflüchteten Menschen aus Syrien und Nordafrika angedacht ist. Aufgrund der Erfahrungen von anderen Landeserstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg haben auch wir Bedenken, dass auf dem Gebiet Schanzacker ein neuer sozialer Brennpunkt entstehen könnte. Dass dieser sich auch unmittelbar auf unsere beiden Städte auswirken kann, zeigt die Lage des Gebietes an den Gemarkungsgrenzen in teils unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung.

Selbstverständlich ist es der Jungen Union Kreisverband Ludwigsburg bewusst, dass die direkt betroffenen Kommunen bei den angestrebten Planungen rein formal nicht in der Rolle der „Entscheider“ sind. Die Zuständigkeiten für die Planungen liegen zunächst bei der Stadt Ludwigsburg und dem Land Baden-Württemberg. Es kann jedoch nicht sein, dass die große Kreisstadt Ludwigsburg gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg etwas plant, dessen Auswirkungen und Lasten schlussendlich andere zu tragen haben. Die Äußerungen des Ludwigsburger Oberbürgermeisters Matthias Knecht haben uns dabei zutiefst irritiert. Wie man beim Gebiet Schanzacker von einer „verkehrlich exzellent gelegenen Fläche“ für eine Landeserstaufnahmeeinrichtung sprechen kann, ist für uns nicht nachvollziehbar und macht zugleich deutlich, dass die Lasten dieses Vorhabens die weitaus kleineren Kommunen Tamm und Asperg zu tragen haben. Die Aussage, dass das Land eine „kleine Stadt“ für die geflüchteten Menschen auf dem Gebiet Schanzacker errichten soll, ist unseres Erachtens realitätsfern. Bisweilen scheint es so, dass der Ludwigsburger Leitsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ nicht für Vorhaben gilt, die man nicht vor der eigenen Haustüre realisiert haben und lieber an den äußersten Rand der eigenen Gemarkungsgrenze schieben möchte. Diesen Ansatz lehnen wir entschieden ab.